022015

Foto: Iguanageek: Fotografía Clínica Granados (CC BY-SA 2.0), Bildausschnitt

Konzept

Tobias Sauer

Wozu braucht Gesellschaft Kirche / Warum überhaupt Kirche?

Im Bemühen die gesellschaftlichen Stellung von Kirche zu verteidigen, wird meistens das Subsidaritätsprinzip als Hauptargument genannt. Doch Formargumente führen zu Formkritik. Der Artikel will Denkanstöße für ein neues Verständnis der Rolle und der Relevanz von Kirche in der Gesellschaft geben.

1. Bestandsaufnahme

Aus administrativ-ökonomischer Perspektive ist der religiöse Teil kirchlichen Handelns klassische Bloatware (also Funktionen, die man mitgeliefert bekommt, ohne von diesen einen Nutzen i.S. des eigenen Funktionslogik zu haben)

Wenn die Rolle der Kirche in der Gesellschaft verteidigt werden muss, ist man argumentativ sehr schnell beim Subsidiaritätsprinzip. Es besagt, dass Aufgaben (inkl. Verantwortung, Befugnissen und Ressourcen) nach Möglichkeit beim Einzelnen, in der kleinsten Einheit bzw. auf der untersten Ebene einer Organisation (eines Systems) anzusiedeln sind, sofern die entsprechenden Kompetenzen vorhanden sind, da sie hier am effektivsten und effizientesten bewältigt werden können. Deshalb stehen in diesem Konzept private Initativen vor staatlichen.

Doch wenn wir dieser Argumentation folgen, stellt sich die Frage, ob die Kirchen für diejenigen Aufgaben, die unter das Subsidiaritätsprinzip fallen, nicht viel zu groß sind? Das Subsidaritätsprinzip sichert zwar die Möglichkeit Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Sozialstationen etc. zu gründen und zu betreiben, aber es tangiert nicht den im engeren Sinn religiösen (pastoralen) Teil kirchlichen Handelns, ihren eigentlichen Kern.

Aus administrativ-ökonomischer Perspektive ist der religiöse Teil kirchlichen Handelns klassische Bloatware (also Funktionen, die man mitgeliefert bekommt, ohne von diesen einen Nutzen i.S. des eigenen Funktionslogik zu haben). Aus diesem Grund wird das gute Image von Caritas und Diakonie nicht automatisch auf das Image der Kirchen im Ganzen übertragen. Das Subsidaritätsprinzip allein genügt nicht die Relevanz von Kirche in unserer Gesellschaft zu begründen und darzustellen.

Des Weiteren gehen die Privilegien der Kirchen weit über das Subsidaritätsprinzip hinaus. Aus ihm lassen sich weder der staatlich garantierte Religionsunterricht, die Kirchensteuer oder „der dritte Weg“ im Arbeitsrecht ableiten. Klar lassen sich auch an diesen Stellen Formalargumente (z.B. geschlossene Konkordate) finden, die aber weder die Kritiker noch uns selbst befriedigen können. Formalien lassen sich ändern. Verträge annulieren. Wenn die Kirche nur auf Formalargumente baut, muss sie sich nicht wundern, warum sie nur in ihrer Erscheinungsform, nicht im Inhalt kritisiert wird.

Mit der Erklärung über die Religionsfreiheit „Dignitatis Humanae“ (besonders Art. 4) hat die Kirche die Idee eines konfessionell gebundenen Staates verworfen. Das Konzilsdokument Gaudium et Spes (im Folgenden GS) sieht

„die politische Gemeinschaft und die Kirche (…) auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen. Diesen Dienst können beide zum Wohl aller um so wirksamer leisten, je mehr und besser sie rechtes Zusammenwirken miteinander pflegen.“ (GS 76)

Dem Grundsatz einer „gesunden Laizität“ (Benedikt XVI.), dass der Staat die in ihm beheimateten Religionen nicht in die privaten Gefühle verbannt, sondern in gemeinsamen Angelegenheiten (res mixtae) kooperiert, folgt auch die Bundesrepublik. Gleichzeitig sichert sie Religionsgemeinschaften durch den Status der „Körperschaft öffentlichen Rechts“ (im Folgenden KöR) gewisse Grundrechte/Vorzüge zu. Sinn und Zweck dieser Privilegien sind in der Einsicht verwurzelt, welche sich im Böckenförde-Diktum wiederfinden: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“(Böckenförde, 60)1 (Böckenförde, 60) 

Die kritischen Anfragen werden lauter, über das Ende der Dotationen wird kirchenintern und -extern bereits intensiv nachgedacht.

Aus dieser Argumentation folgt dann aber auch, dass es für den Staat unerheblich ist, welche Religionsgemeinschaft ihn bei seinen Aufgaben unterstützt. Es kann dem Staat egal sein, ob sein Partner ein jüdischer oder islamischer Kulturverein oder die katholische Kirche ist. Diese Einsicht ist sicherlich nicht leicht zu ertragen, aber sie sollte der katholischen Kirche helfen, ihre Haltung zu überdenken. Aus staatlicher Perspektive ist die katholische Kirche ersetzlich.  Auf  Erhalt von Privilegien gibt es keine Garantie.

In der ganzen Diskussion wird oft vergessen, dass die Kirche sich die bestehenden Privilegien über viele Jahre hinweg erarbeitet hat. Der Staat erkennt damit auch ihre Bedeutung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Gesellschaft an. Die Ausgangssituation war in der Geschichte schon viel brenzliger, insbesondere in der Frühzeit, als die Kirche noch eine jüdische Sekte war, die als Sündenbock herhalten musste. Dennoch: Die kritischen Anfragen werden lauter, über das Ende der Dotationen wird kirchenintern und -extern bereits intensiv nachgedacht.

Frei nach Kennedy lässt sich also sagen: „Frag nicht was der Staat für die Kirche tun kann, sondern frag was die Kirche für den Staat tun kann.“ Diese Aussage klingt hart, aber in Zeiten eines ramponierten Images lässt sich das bisherige Verhältnis ohne Gegenseitigkeit nicht erhalten. Die weitreichenden Privilegien stehen in den Augen vieler immer weniger im Verhältnis zu den Leistungen, die Kirche für sie, die menschen, die Gesellschaft erbringt, und zwar gerade im Kernbereich religiöser Orientierung und Beheimatung. Um dem entgegenzuwirken müssen Christen ihre Botschaft deren Nutzen für die Welt aus der Perspektive der Adressaten formulieren und vermitteln.

Wichtig ist dabei, dass wir uns nicht der Welt anbiedern, sondern mit gesundem (nicht überheblichen) Selbstvertrauen (vgl. Papst Franziskus. Evangelii Gaudium. 79.) in einen Dialog mit der Welt treten. Eben genau das Verhältnis, das Benedikt XVI mit dem Begriff der „gesunden Laizität“ und der „Entweltlichung“ der Kirche zusammenfasst.

2. Selbstverständnis

Gerade bei solch stark programmatischen Fragen lohnt sich ein Blick auf die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils. Zum einen sind die Dokumente des Konzils keine flüchtigen Einzelaussagen, sondern konzilar gefasste Überzeugungen der Kirche. Zum anderen sind die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils geprägt von einem positiven Positionieren der Kirche im Gegensatz zu einem negativen Abgrenzen gegenüber Anderen. Im II.Vatikanischen Konzil hat die katholische Kirche ihr Selbstbewusstsein in einer positiven Selbstbeschreibung gefunden.

Für die Bestimmung des Verhältnisses von Kirche und Welt ist neben der Kirchenkonstitution „lumen gentium“ (im Folgenden LG) vor allem die Pastoralkonsitution „gaudium et spes“ ausschlaggebend. Das vierte Kapitel beschäftigt sich explizit mit der Frage der „Aufgaben der Kirche in der Welt von heute“.

Verwurzelt in der Einsicht, dass die Kirche „in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet“ (LG 8) und sie selbst „Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (LG 1) ist, „glaubt die Kirche durch ihre einzelnen Glieder und als ganze viel zu einer humaneren Gestaltung der Menschenfamilie und ihrer Geschichte beitragen zu können.“ (GS 40) Damit hat sich die Kirche verbindlich für ein Mitgestalten der Welt ausgesprochen und stellt sich damit gegen das Modell der „societas perfecta“ und der damit verbundenen Weltflucht. Viel mehr bekennt sie sich zu einem konstruktiven Mitwirken.

Diese Handlungsfelder von Kirche sind für die Gesellschaft und damit auch für staatliches Handeln systemrelevant: Sie möchte durch ihre Präsenz Menschen zur Sinnfrage anrühren, die Menschenwürde vor Meinungsschwankungen schützen, Dienst an den Armen leisten und die Einheit der Menschheit befördern

In Bezug auf den einzelnen Menschen (GS 41) sieht das Konzil die Selbstverwirklichung der eigenen Persönlichkeit und immer tiefere Einsicht und Durchsetzung seiner eigenen Rechte als Charakteristikum der aktuellen Zeit. In diesem Kontext wird, unabhängig der individuell ausgeprägten Religiosität, auch immer die Frage nach der Bedeutung des Lebens, seines Tuns und seines Todes gestellt werden. Die Kirche erinnert den Menschen an diese Fragen schon allein durch ihre Präsenz (GS 41). Anders gesprochen, ist die Präsenz der Kirche notwendig, um den Menschen auf diese Problematik aufmerksam zu machen.

Eine weitere Aufgabe, welche die Kirche sich selbst für den Menschen auferlegt, ist die Bewahrung der Menschenwürde vor temporären oder politischen Meinungensschwankungen. Damit leistet sie auch einen für den Staat (die BRD im konkreten) nicht unerheblichen Dienst. Artikel 1 unseres Grundgesetztes schützt die Menschenwürde als unantastbar. Die Frage, was die Menschenwürde ist, wann diese anfängt und wo sie endet, darauf kann der Staat allein keine Antwort geben.

Im Hinblick auf die Gesellschaft (GS 42) sieht die Kirche ihre Aufgabe in der Fürsorge für die Schwachen der Gesellschaft und in der Arbeit rund um die Einheit der Menschen.

Zusammengefasst möchte die Kirche durch ihre Präsenz Menschen zur Sinnfrage anrühren, die Menschenwürde vor Meinungsschwankungen schützen, Dienst an den Armen leisten und die Einheit der Menschheit befördern.

Diese Handlungsfelder sind für die Gesellschaft und damit auch für staatliches Handeln systemrelevant. Ein Mensch der seine eigene Würde abschätzt oder den Sinn im Leben nicht erkennt, ist mehr an der Lösung seiner eigenen Probleme interessiert als das er gesellschaftliche Aufgaben wahrnimmt. Des Weiteren erkennt man die Qualität einer Gesellschaft daran wie sie mit den Schwächsten umgeht. Die Notwendigkeit der Förderung der Einheit der Menschheit zeigt sich vor allem mit dem Gegenteil: Eine Gesellschaft, welche Zwietracht zwischen Menschen sät in dem sie diese in Kategorien einteilt, hat die Menschheit stets in verderben geführt (vgl. Rassenlehre im Nationalsozialismus, Klassenlehre im Kommunismus).

Getragen von der Einsicht, dass der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann (vgl. Böckenförde-Diktum), sind handlungsstarke Institutionen, wie die Kirche, in diesen wichtigen, gesellschafttragenden Handlungsfeldern für den Staat unentbehrlich. Hier liegt im Kern die Relevanz von Kirche in und für unsere Gesellschaft heute.

3. Konsequenzen

Es stellt sich erneut die Ausgangsfrage. Wie schaffen es die Kirchen den Blick weg von der Form (Institutionskritik) hin zum Inhalt zu lenken?

Wo die eigenen Maßstäbe sichtbar werden, wo Trauer und Angst, Hoffnung und Freude sich im Handeln der Kirche zeigen (GS 1), wird sie in ihrem Auftreten wieder authentisch. Sie zeigt Wirkung im Leben und Zusammenleben der Menschen. Sie generiert Erfahrung, die einen relevanten Unterschied macht und eine Idee davon erzeugt, was sie mit ihrer Botschaft von Heil und Erlösung meint. Und es gibt dadurch auch weniger Angriffsfläche für Institutionskritik.

Ein solches authentisches Handeln zeigt sich im aktuell im Umgang der Kirche mit der Flüchtlingswelle. Gerade die Kirchen haben, von Anfang an auf die Problematik aufmerksam gemacht. Wichtiger noch: In Zeiten zunehmenden Fremdenhasses zeigen sich viele Christen, kirchliche Verantwortungsträger und damit auch die Kirchen als Institution mit Menschen auf der Flucht solidarisch und bieten ihnen Schutz und Unterstützung.2

Wenn sich im Tun kirchlicher Krankenhäuser, Kindergärten und Co. die christliche Botschaft nicht zeigt und sie sich nicht positiv von vergleichbaren Einrichtungen absetzt – also einen relevanten Unterschied macht, muss sich Kirche nicht wundern, dass ihre Relevanz nicht wahrgenommen wird, dass ihre Relevanz schwindet und – auf lange Sicht – der Staat ihr die Unterstützung entzieht.

Wenn Kirche will, dass sie nach ihrem Inhalt und nicht in ihrer Form beurteilt wird, so muss sie in ihrem Handeln mehr Wert auf den Inhalt legen und (Papst Franziskus macht es vor) auch die alten Formen verlassen, jedoch nicht der Kritik, sondern des Auftrags wegen (Mt 28,19f.).

Wenn sich im Tun von kirchlichen Krankenhäusern, Kindergärten3 und Co. die christliche Botschaft nicht zeigt und sie sich nicht positiv von vergleichbaren Einrichtungen absetzt – also einen relevanten Unterschied macht, muss sich die Kirche nicht wundern, dass ihre Relevanz nicht wahrgenommen wird, dass damit ihre Relevanz schwindet und – auf lange Sicht – der Staat ihr die Unterstützung entzieht. Ein kirchliches Arbeitsrecht gibt es, weil der Staat in die Religionsgemeinschaften vertraut, dass sie gemeinsam ein Ziel haben, welches sie verantwortungsvoll mit all ihren Gliedern erreichen will.

Frère Roger, Gründer der Communauté de Taizé, bringt es passend auf den Punkt, wenn er schreibt:

„Unser Vertrauen auf Gott wird erkennbar, wenn es in schlichter Hingabe unseres Lebens zum Ausdruck kommt: Glaubwürdig und ansteckend ist zuallererst gelebter Glaube.“

  1. Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“
  2. Vgl. den Artikel von Dr. Frank Johannes Hensel, Relevant ist, was Menschen hilft, in dieser Ausgabe
  3. Vgl. den Artikel von Clemens Frenzel-Göth, KiTa – Leitstelle für soziale Prozesse und Kirchort auf Zeit, in dieser Ausgabe

Literatur

  • II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Gaudium et Spes, 1965.
  • Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben Evangelii Gaudium. Über die Verkündigung des Evangeliums in der Welt von heute, in: Deutsche Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Bonn 2013.
  • Kasper, W., Katholische Kirche. Wesen-Wirklichkeit-Sendung, Freiburg i. Br., 2011.
  • Vogel, B. (Hrsg.), Gemeinwohl. Oder: Die gute Ordnung für die Gesellschaft, Bonn, 2013.
  • Ohly, C., Entweltlichung der Kirche. Vortrag im Domforum Köln, 2014, in: http://www.domradio.de/radio/sendungen/kopfhoerer/prof-dr-christoph-ohly (25.08.2015).
  • Böckenförde, E.-W., Staat, Gesellschaft, Freiheit, 1976.

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KirchensteuerPolitikRelevanzReligion

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