012016

Foto: MartialArtsNomad.com: Junior Moar vs Michael Walchuck (CC BY 2.0)

Bonustrack

Christoph Butterwegge

Moralischer Kompass in einer polarisierten Gesellschaft

Die überragende Bedeutung der sozialen Gerechtigkeit heute

Aufgrund der sich zuspitzenden sozialen Ungleichheit erfährt die Debatte über Fragen der sozialen Gerechtigkeit seit geraumer Zeit eine Renaissance (vgl. z.B. Becker/Hauser 2009; Siller/Pitz 2009; Ebert 2010). Offenbar machen die als „Rückkehr der sozialen Frage“ bezeichneten Folgen einer kaum mehr übersehbaren Arm-Reich-Polarisierung zwischen den wie innerhalb der einzelnen Gesellschaften eine Rückbesinnung auf Solidarität und soziale Gerechtigkeit erforderlich. Umgekehrt wird versucht, die soziale Ungleichheit als notwendige Voraussetzung für Wohlstand, Freiheit und Demokratie zu rechtfertigen sowie die Benennung der damit verbundenen Ungerechtigkeit als bloße Gefühlsduselei zu delegitimieren (vgl. Straubhaar/Hüther 2009).

Gerechtigkeit dient den Menschen als moralischer Kompass für die Entwicklung der Gesellschaft, als normativer Fixpunkt und als einzige Messlatte, um das Ausmaß der sozialen Ungleichheit zu beurteilen.

Gerechtigkeit dient den Menschen als moralischer Kompass für die Entwicklung der Gesellschaft, als normativer Fixpunkt und als einzige Messlatte, um das Ausmaß der sozialen Ungleichheit zu beurteilen. Je nachdem, welcher Gerechtigkeitsbegriff in einer Gesellschaft vorherrscht, lässt sich die Kluft zwischen Arm und Reich politisch legitimieren oder skandalisieren. Mit den Plänen zum „Um-“ bzw. Abbau des Sozialstaates häuften sich hierzulande daher auch Bemühungen, die Gerechtigkeitsvorstellungen grundlegend zu verändern und den Leitwert der Solidarität durch die Forderung nach mehr Privatinitiative, Selbstvorsorge und Eigenverantwortung zu ersetzen (vgl. hierzu: Butterwegge 2014, S. 345 ff.; Butterwegge 2016, S. 140 ff.). Thomas Ebert (2012, S. 178 ff.) spricht in diesem Zusammenhang von einem „post-sozialstaatlichen Gerechtigkeitsparadigma“, das die öffentliche Meinung im Rahmen der neoliberalen Hegemonie, d.h. der Meinungsführerschaft des Marktradikalismus dominiert.

Der Neoliberalismus, ursprünglich nur eine Wirtschaftstheorie, avancierte spätestens um die Jahrtausendwende zu einer Sozialphilosophie und einer politischen Zivilreligion. Der vorherrschende Gerechtigkeitsbegriff wurde in dreifacher Hinsicht transformiert: von der Bedarfs- zur „Leistungsgerechtigkeit“, von der Verteilungs- zur „Teilhabegerechtigkeit“ und von der sozialen zur „Generationengerechtigkeit“. Außerdem diskreditiert man soziale Gleichheit und Gerechtigkeit, indem die Freiheit geradezu mystifiziert und sehr viel stärker als bisher üblich auf die wirtschaftliche Dispositionsmöglichkeit eines (Arbeitskraft-)Unternehmers reduziert wird. Hier soll thematisiert werden, warum sich Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände damit wieder stärker beschäftigen müssen, wenn sie Gefahren für den sozialen Frieden und die Demokratie abwehren wollen.

Sozialpolitik primär für Wohlhabende – Gerechtigkeit paradox

Im Wohlfahrtsstaat, wie man ihn nach dem Zweiten Weltkrieg kannte, erforderte die soziale Gerechtigkeit, dass Menschen, die es sich finanziell leisten können, über das Steuer- und Sozialsystem die Bedürftigkeit ihrer Mitbürger/innen ausgleichen. Der neoliberale, als „moderner“ geltende Gerechtigkeitsbegriff ist hingegen eher versicherungsmathematischer Natur: Jeder soll für sich selbst vorsorgen, je nach seinem persönlichen Risiko viel oder wenig dafür aufwenden müssen und schließlich das bekommen, wofür er eingezahlt hat. Statt der Bedarfs– wird nunmehr Leistungsgerechtigkeit zum Kriterium für sozialstaatliches Handeln gemacht.

Im Wohlfahrtsstaat, wie man ihn nach dem Zweiten Weltkrieg kannte, erforderte die soziale Gerechtigkeit, dass Menschen, die es sich finanziell leisten können, über das Steuer- und Sozialsystem die Bedürftigkeit ihrer Mitbürger/innen ausgleichen.

Peer Steinbrück, damals nordrhein-westfälischer Ministerpräsident, brach mit dem Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes, als er die soziale Gerechtigkeit in der Zeit (v. 13.11.2003) auf die Sorge des Staates um seine Leistungsträger verkürzte: „Soziale Gerechtigkeit muss künftig heißen, eine Politik für jene zu machen, die etwas für die Zukunft unseres Landes tun: die lernen und sich qualifizieren, die arbeiten, die Kinder bekommen und erziehen, die etwas unternehmen und Arbeitsplätze schaffen, kurzum, die Leistung für sich und unsere Gesellschaft erbringen. Um die – und nur um sie – muss sich Politik kümmern.“ Nach seiner Niederlage bei der Landtagswahl am 22. Mai 2005 und der Bundestagswahl, die Gerhard Schröder und Franz Müntefering deshalb auf den 18. September 2005 vorziehen ließen, stieg Steinbrück zum Finanzminister der Großen Koalition auf. In dieser Eigenschaft beriet er mit Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) über Möglichkeiten zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. CDU/CSU und SPD einigten sich auf zwei Maßnahmen, die seinem Gerechtigkeitsbegriff entsprachen: die bessere steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und das Elterngeld. Während sozial benachteiligte Familien, die aufgrund ihres fehlenden oder zu geringen Einkommens keine Steuern zahlen, überhaupt nicht in den Genuss einer besseren steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten kommen, profitieren Besserverdienende, die sich eine Tagesmutter oder Kinderfrau leisten und zwei Drittel der Aufwendungen bis zu 4.000 Euro absetzen können, überdurchschnittlich davon. Das am 1. Januar 2007 eingeführte Elterngeld wiederum ist ein sozialpolitisches Paradox, weil damit Anspruchsberechtigte am meisten subventioniert werden, die es am wenigsten nötig haben: Während Erwerbslose, Sozialhilfebezieher/innen und Studierende das Elterngeld in Höhe von 300 Euro pro Monat ein Jahr lang (oder 150 Euro zwei Jahre lang) erhielten, wurde es Erwerbstätigen in Höhe von 67 Prozent ihres vorherigen Nettogehalts als Lohnersatz gezahlt und erst bei 1.800 Euro pro Monat gedeckelt. Im Rahmen des „Zukunftspaketes 2011 bis 2014“ der CDU/CSU/FDP-Koalition wurden Transferleistungsbezieher/innen später ganz vom Elterngeldbezug ausgeschlossen.

Als sozialdemokratischer Kanzlerkandidat hat sich Peer Steinbrück in der Zeit (v. 31.1.2013) von seiner Forderung, z.B. Schwerstbehinderte, Obdachlose und Drogenabhängige aufgrund ihrer mangelnden Leistungsfähigkeit staatlicherseits nicht mehr zu unterstützen, keineswegs distanziert, sondern auf die Frage der Interviewer, ob er im letzten Bundestagswahlkampf anders klinge als damals, schnippisch geantwortet: „Nein. Ich bin unverändert der Meinung, dass die SPD dringend jene ansprechen muss, die die Lastesel des Sozialstaates sind. Diese Menschen dürfen wir nicht überfrachten, weil sie sonst den Solidarvertrag aufkündigen.“ Damit wurden die Angehörigen der Mittelschicht auf Kosten der von Steinbrück beschworenen Solidarität gegen die Angehörigen der Unterschicht ausgespielt, ganz so, als sei für den modernen Wohlfahrtsstaat nicht gerade konstitutiv, dass er alle Bürger/innen vor elementaren Lebensrisiken schützt, sie jedoch nach ökonomischer Leistungsfähigkeit belastet.

Mehr Bildung für die Armen statt Umverteilung des privaten Reichtums?

Der neoliberale, als „moderner“ geltende Gerechtigkeitsbegriff ist eher versicherungsmathematischer Natur: … Statt der Bedarfs– wird nunmehr Leistungsgerechtigkeit zum Kriterium für sozialstaatliches Handeln gemacht.

Verteilungsgerechtigkeit, traditionelles Ziel sozialstaatlicher Politik, die nicht auf Armutsbekämpfung reduziert werden darf, wird durch Teilhabe– oder Beteiligungsgerechtigkeit ersetzt. Natürlich ist es wichtig, dass Kinder eine gute (Aus-)Bildung erhalten und Erwerbslose baldmöglichst einen geeigneten Arbeitsplatz finden. Verteidiger/innen des Sozialstaates, wie man ihn bisher kannte, haben denn auch nie dafür plädiert, Leistungsempfänger/innen nur im Sinne einer „sozialen Scheckbuch-Diplomatie“ zu alimentieren und sie nicht weiter zu qualifizieren, was übrigens seit Inkrafttreten der sog. Hartz-Gesetze immer weniger passiert (vgl. hierzu: Butterwegge 2015).

Es komme heute gar nicht mehr auf Verteilungsgerechtigkeit, sondern auf „Chancengleichheit“ (am Start, nicht am Ziel) und faire Teilhabechancen an, hört man häufig. Zu fragen wäre freilich, weshalb ausgerechnet zu einer Zeit, wo das Geld fast in allen Lebensbereichen wichtiger als früher, aber auch ungleicher denn je verteilt ist, seine Bedeutung für die Teilhabe – besser hieße es: Beteiligung bzw. Partizipation – der Menschen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gesunken sein soll. Damit sie in Freiheit (von Not) leben, ihre Bedürfnisse befriedigen und ihre Pläne verwirklichen können, brauchen die Menschen nach wie vor Geld, das sie bei Erwerbslosigkeit, Krankheit und im Alter als soziale bzw. Entgeltersatzleistung vom Sozialstaat erhalten müssen. Mehr soziale Gleichheit bzw. Verteilungsgerechtigkeit bildet also die Basis für faire Teilhabechancen benachteiligter Gesellschaftsschichten. Dies gilt beispielsweise für (Aus-)Bildung und Arbeitsmarkt. Ohne ausreichende materielle Unterstützung steht etwa die Chance, an Weiterbildungskursen teilzunehmen und die Arbeitsmarktchancen zu verbessern, für Erwerbslose nur auf dem Papier.

Unglaubwürdig wird, wer Bildungs- als Sozialpolitik interpretiert, aber gleichzeitig von der Schule über den Weiterbildungssektor bis zur Hochschule alle Institutionen dieses Bereichs privatisieren möchte. Denn das heißt letztlich, sie für Wohlhabende und die Kinder besser situierter Familien zu reservieren. In einem solchen Bildungssystem stoßen Kinder nur noch auf Interesse, wenn sie (bzw. ihre Eltern) als zahlungskräftige Kunden firmieren. Schon bevor wieder Studiengebühren, früher als „Hörergeld“ bezeichnet, eingeführt wurden, gab es (Weiter-)Bildung nicht umsonst. Während die Studiengebühren an staatlichen Hochschulen nur wenige Jahre erhoben wurden, bis sie auf Druck der Betroffenen erneut wegfielen, wirken die Beschneidung der Lernmittelfreiheit und die Schließung von (Schul-)Bibliotheken aus Kostengründen weiterhin kontraproduktiv.

Mehr soziale Gleichheit bzw. Verteilungsgerechtigkeit bildet die Basis für faire Teilhabechancen benachteiligter Gesellschaftsschichten: … Ohne ausreichende materielle Unterstützung steht etwa die Chance, an Weiterbildungskursen teilzunehmen und die Arbeitsmarktchancen zu verbessern, für Erwerbslose nur auf dem Papier.

Christof Prechtl und Daniel Dettling (2005, S. 9) monierten, dass die Bundesrepublik sechs Mal so viel Geld für Soziales wie für Bildung aufwendet, denn Letztere stellt ihrer Meinung nach den Schlüssel zur Bekämpfung der (Kinder-)Armut dar: „Da zwischen Bildungsstand und Erfolg am Arbeitsmarkt ein klarer Zusammenhang besteht, produziert das deutsche Bildungswesen heute die Sozialfälle von morgen. Politisch bedeutet dies: Die Vermeidung von Bildungs-, nicht Einkommensarmut, ist die zentrale Herausforderung.“ Hier unterlagen die Verfasser jedoch einem Irrtum: Bildungsarmut basiert auf materieller Unterversorgung und Benachteiligung in anderen Lebensbereichen. Umgekehrt ist Bildung eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für gleiche Chancen im Berufsleben. Was zum individuellen Aufstieg taugen mag, versagt nämlich als gesellschaftliches Patentrezept: Wenn allen Kindern und Jugendlichen mehr Bildung zuteil wird, konkurrieren sie um die wenigen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätze möglicherweise nur auf einem höheren geistigen Niveau, aber nicht mit besseren Chancen. Folglich gäbe es am Ende wahrscheinlich mehr Taxifahrer mit Abitur und Putzkräfte mit Hochschulabschluss, aber kaum weniger Armut. Um die Erwerbslosigkeit und die (Kinder-)Armut als gesellschaftliche Phänomene zu beseitigen, bedarf es nach wie vor, ja dringender denn je der Umverteilung von Arbeit, Einkommen und Vermögen (vgl. hierzu: Butterwegge 2012).

„Generationengerechtigkeit“ als politischer Kampfbegriff

24 Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU unter 40 Jahren traten im Juli 2003 mit einem Memorandum „Deutschland 2020“ an die Öffentlichkeit, das unter Mitwirkung der von den Metallarbeitgebern finanzierten „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“, der Altana AG und des Think Tanks „res publica“ entstanden war, mehr Generationengerechtigkeit forderte und sich gegen eine Verschleppung von Reformen wandte. Nötig sei eine Neudefinition von Gerechtigkeit, die nicht mehr „sozialstaatliche Transfergerechtigkeit“ sein dürfe, sondern als „Teilhabegerechtigkeit“ für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu ökonomisch tragfähigen Formen sozialer Absicherung sorgen müsse: „Wer heute die soziale Gerechtigkeit nur an der Höhe staatlicher Transfers mißt, der beschränkt damit die Teilhabegerechtigkeit unserer Kinder und Enkel.“ (Memorandum 2003, S. 3)

Das verkrampfte Bemühen um mehr Generationengerechtigkeit, der noch nie so viel Beachtung wie heute zuteil wurde, überdeckt die in sämtlichen Altersgruppen, der ganzen Gesellschaft und der Welt wachsende soziale Ungleichheit. „Man gewinnt vielfach den Eindruck, dass die Fokussierung der Diskussion auf die Verteilung zwischen Kohorten ablenken soll von Fragen der Verteilung innerhalb von Kohorten.“ (Schmähl 2004, S. 51) Infolge zahlreicher Kürzungen im Sozialbereich (z.B. der sog. Riester-Reform, der Senkung des Rentenniveaus durch den sog. Nachhaltigkeits- und den sog. Nachholfaktor, der Erhöhung des Kranken- und des Pflegeversicherungsbeitrages vor allem für Betriebsrentner/innen, der nachgelagerten Rentenbesteuerung, der Verringerung des Schonvermögens von Langzeitarbeitslosen durch Hartz IV und des Wegfalls der Rentenversicherungsbeiträge, die das Arbeitsamt seinerzeit für sie entrichtete), aber auch der Zunahme diskontinuierlicher Erwerbsverläufe, von Scheidungen und der Anzahl nicht eigenständig gesicherter Frauen dürfte sich die Struktur der Armutspopulation künftig noch stärker in Richtung der Senior(inn)en verschieben (vgl. hierzu: Butterwegge u.a. 2012).

Das verkrampfte Bemühen um mehr Generationengerechtigkeit, der noch nie so viel Beachtung wie heute zuteil wurde, überdeckt die in sämtlichen Altersgruppen, der ganzen Gesellschaft und der Welt wachsende soziale Ungleichheit.

Wenn ein Wohlfahrtsstaat demontiert wird, seine Transferleistungen für Bedürftige gesenkt und die gültigen Anspruchsvoraussetzungen verschärft werden, obwohl das Bruttoinlandsprodukt wächst und der gesellschaftliche Reichtum zunimmt, kann weder von sozialer noch von Generationengerechtigkeit die Rede sein. Denn offenbar findet eine Umverteilung statt, von der gerade die Mitglieder bedürftiger Alterskohorten nicht profitieren. Die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre verschlechtert eher die Arbeitsmarktchancen künftiger Generationen, statt Vorteile für diese mit sich zu bringen (vgl. Klundt 2008, S. 240 f.). Überhaupt müsste, wer in den Ruf nach „Generationengerechtigkeit“ einstimmt, darum bemüht sein, dass Heranwachsende auch später noch einen hoch entwickelten Wohlfahrtsstaat und das früher gewohnte Maß an sozialer Sicherheit vorfinden, statt Letztere immer mehr zu beschneiden und die Menschen der privaten Daseinsvorsorge zu überantworten.

„Freiheit“ und „Eigenverantwortlichkeit“ als Formeln zur Rechtfertigung wachsender Ungleichheit

Für neoliberale Ökonomen stellt die soziale Gerechtigkeit im Grunde ein Standortrisiko dar, weshalb sie die Freiheit vorziehen und als Möglichkeit der Kapitaleigentümer interpretieren, zu investieren, wie und wo sie wollen. (Unternehmens- und Gewinn-)Steuern gelten als Diebstahl, weshalb der Fiskus sog. Leistungsträger belohnen und noch mehr entlasten soll, um den „Standort D“ zu stärken. Mit dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes ist ein solches Steuersystem allerdings schwerlich zu vereinbaren. Es gehört vielmehr zu einem neoliberalen Konzept, das „Vorfahrt für Arbeit“ fordert, aber Vorfahrt für Arbeitgeber meint.

Die schrittweise Liquidation des Sozialstaates erhält ihre Legitimation, indem man sie als „Befreiung“ bevormundeter Bürger/innen feiert, was Martin Kutscha (2006, S. 359) als „ideologische Verkehrung“ bezeichnet, die perfekter und wohl auch perfider kaum sein könnte: „Die Freiheit aller, unter Brücken zu schlafen, wird wiederentdeckt. Dass soziale Sicherheit jedoch die Grundlage für die Wahrnehmung auch von Freiheitsrechten ist, gerät dabei gänzlich aus dem Blick.“ In einer wohlfahrtsstaatlichen Demokratie ist Freiheit die Möglichkeit der Schwächsten, über ihr Leben selbst zu bestimmen, statt unabhängig von beruflicher Qualifikation und familiärer Situation jeden Arbeitsplatz annehmen zu müssen.

Die gezielte Aufwertung von Freiheit, Selbstvorsorge und Eigenverantwortung kaschiert letztlich nur, dass hierzulande soziale Verantwortungslosigkeit um sich greift.

Im Konzept eines „aktivierenden Sozialstaates“, das ihn von den Aufgaben eines die Bedürftigen und Benachteiligten alimentierenden Fürsorgestaates entbinden möchte, spielen „Eigenverantwortung“, „Selbstvorsorge“ und „Privatinitiative“ eine Schlüsselrolle. Dies wären würdige Unworte des vergangenen Jahrzehnts, ging es doch um eine „Neujustierung des Verhältnisses von Individuum und Staat“, also die Frage, ob Letzterer die Menschen als mündige Bürger/innen, Bittsteller/innen oder Kund(inn)en behandelt (vgl. Aust u.a. 2006, S. 187).

Die gezielte Aufwertung von Freiheit, Selbstvorsorge und Eigenverantwortung kaschiert letztlich nur, dass hierzulande soziale Verantwortungslosigkeit um sich greift. Frank Nullmeier (2006, S. 176) spricht in diesem Zusammenhang von „Entverantwortung der Politik“ und meint weiter: „Eigenverantwortung dient als Politikentlastungsformel, sie ist damit der Tendenz nach ein antipolitischer Begriff.“ Denn die Rückverlagerung von Verantwortung auf Familien und Individuen, die Standardlebensrisiken wieder selbst tragen müssen, erscheint in einer hochgradig arbeitsteilig organisierten und ausdifferenzierten Gesellschaft anachronistisch, führt sie doch zu deren Entsolidarisierung, einer Pauperisierung größerer Teile der Bevölkerung und sozialer Polarisierung.

Da der Wohlfahrtsstaat infolge globaler Finanz-, Weltwirtschafts- und Währungskrisen sowie kostspieliger Bankensanierungen weiter unter Druck geraten dürfte, muss Solidarität neu begründet, die Standortlogik widerlegt und der Blick auf sozialpolitische Alternativen gerichtet werden, die den inneren Frieden und die Demokratie bewahren helfen können. „Das der sozialstaatlichen Demokratie zugrunde liegende Gebot der anzustrebenden sozialen Gerechtigkeit ist und bleibt die Kernfrage bzw. der Maßstab von Politik.“ (Roy 2004, S. 66)

Eine neue Kultur der Solidarität ist bloß zu entwickeln, wenn die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich skandalisiert wird (vgl. Tammena 2005). So müsste vermittelt werden, dass ein ökonomistisch verkürzter Leistungsbegriff gerade diejenigen Menschen benachteiligt, deren materielle Bedingungen schlecht sind, und hauptsächlich denjenigen nützt, die aufgrund ihrer Herkunft ohnehin privilegiert sind. Auch der neoliberale Konkurrenzbegriff sollte in diesem Zusammenhang entmystifiziert werden: So sinnvoll ein freiwillig und fair ausgetragener Wettbewerb zwischen Wirtschaftssubjekten sein mag, so ruinös ist der Hochleistungsfetischismus. Typisch dafür ist beispielsweise, dass Lottogewinne seit Einführung des Jackpot-Prinzips beinahe astronomische Höhen von ca. 75 Mio. Euro erreichen, die ein Gewinner erhält, aber nicht versteuert werden müssen, obwohl damit „anstrengungsloser Wohlstand“ (Guido Westerwelle mit Blick auf Hartz-IV-Bezieher/innen) einhergeht und sich nach regierungsoffizieller Darstellung eigentlich nur Leistung lohnen soll.

Eine neue Kultur der Solidarität ist bloß zu entwickeln, wenn die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich skandalisiert wird.

Einerseits ist die Bundesrepublik – bezogen auf ihre Bevölkerungsgröße – seit langem „Exportweltmeister“ (mit einem Außenhandelsüberschuss von 250 Mrd. Euro im Jahr 2015) und so wohlhabend wie nie zuvor, andererseits herrscht weiterhin Massenerwerbslosigkeit und hat die Armut, besonders unter den davon Betroffenen, Alleinerziehenden, Migrant(inn)en und älteren Menschen, in jüngster Zeit zugenommen (vgl. Der Paritätische Gesamtverband 2016). Trotzdem gelten Forderungen nach einer Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von oben nach unten als ideologisch verstaubt.

Wollen sie ihrer Verantwortung gerecht werden, müssen die Kirchen etwa in der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit vermitteln, dass Menschen kein „Humankapital“ und Gemeinden, Regionen bzw. Länder mehr als „Wirtschaftsstandorte“ sind. Die neoliberale Standortlogik lässt sich argumentativ widerlegen, weil sie zwar in sich konsistent, aber nicht konsequent auf die Mehrheitsinteressen gerichtet und denkbar ungeeignet ist, eine positive Gesellschaftsentwicklung, den sozialen Zusammenhalt und den inneren Frieden zu gewährleisten (vgl. Butterwegge u.a. 2016).

Entscheidend ist die Frage, in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben wollen: Soll es eine Konkurrenzgesellschaft sein, die Leistungsdruck und Arbeitshetze weiter erhöht, Erwerbslose, Alte und Behinderte ausgrenzt sowie Egoismus, Durchsetzungsfähigkeit und Rücksichtslosigkeit honoriert, sich jedoch gleichzeitig über den Verfall von Sitte, Anstand und Moral wundert, oder eine soziale Bürgergesellschaft, die Kooperationsbereitschaft statt Ellenbogenmentalität, Mitmenschlichkeit und Toleranz statt Elitebewusstsein fördert? Ist ein permanenter Wettkampf auf allen Ebenen und in allen Bereichen, zwischen Bürger(inne)n, Kommunen, Regionen und Staaten, bei dem die (sicher ohnehin relative) Steuergerechtigkeit genauso auf der Strecke bleibt wie hohe Lohn-, Sozial- und Umweltstandards, wirklich anzustreben? Eignet sich der Markt tatsächlich als gesamtgesellschaftlicher Regelungsmechanismus, obwohl er auf seinem ureigenen Terrain, der Volkswirtschaft, ausweislich einer sich verfestigenden Massenerwerbslosigkeit, seit über 40 Jahren kläglich versagt?

Entscheidend ist die Frage, in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben wollen.

Literatur

  • Becker, Irene/Hauser, Richard (2009): Soziale Gerechtigkeit – ein magisches Viereck. Zieldimensionen, Politikanalysen und empirische Befunde, Berlin: Sigma.
  • Butterwegge, Christoph (2012): Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird, Frankfurt am Main/New York: Campus.
  • Butterwegge, Christoph (2014): Krise und Zukunft des Sozialstaates, 5. Aufl. Wiesbaden: Springer VS.
  • Butterwegge, Christoph (2015): Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 2. Aufl. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.
  • Butterwegge, Christoph (2016): Rechtfertigung, Maßnahmen und Folgen einer neoliberalen (Sozial-)Politik, in: ders./Bettina Lösch/Ralf Ptak, Kritik des Neoliberalismus, 3. Aufl. Wiesbaden: Springer VS, S. 123-200.
  • Butterwegge, Christoph/Bosbach, Gerd/Birkwald, Matthias W. (Hg.) (2012): Armut im Alter. Probleme und Perspektiven der sozialen Sicherung, Frankfurt am Main/New York: Campus.
  • Butterwegge, Christoph/Lösch, Bettina/Ptak, Ralf (2016): Kritik des Neoliberalismus, 3. Aufl. Wiesbaden: Springer VS.
  • Der Paritätische Gesamtverband (Hg.) (2016): Zeit zu handeln. Bericht zur Armutsentwicklung in Deutschland 2016, Berlin.
  • Ebert, Thomas (2010): Soziale Gerechtigkeit. Ideen – Geschichte – Kontroversen, Bonn (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 1088).
  • Ebert, Thomas (2012): Soziale Gerechtigkeit in der Krise, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung (Schriftenreihe, Bd. 1291).
  • Hüther, Michael/Straubhaar, Thomas (2009): Die gefühlte Ungerechtigkeit. Warum wir Ungleichheit aushalten müssen, wenn wir Freiheit wollen, Berlin: Econ.
  • Klundt, Michael (2008): Von der sozialen zur Generationengerechtigkeit? – Polarisierte Lebenslagen und ihre Deutung in Wissenschaft, Politik und Medien, Wiesbaden: VS – Verlag für Sozialwissenschaften.
  • Kutscha, Martin (2006): Erinnerung an den Sozialstaat, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 3, S. 355-365.
  • Memorandum (2003): „Deutschland 2020“. Für mehr Generationengerechtigkeit: Reformen nicht auf morgen oder übermorgen verschieben! – Ein Memorandum der jungen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Berlin, 21. Juli 2003.
  • Nullmeier, Frank (2006): Eigenverantwortung, Gerechtigkeit und Solidarität – konkurrierende Prinzipien der Konstruktion moderner Wohlfahrtsstaaten?, in: WSI-Mitteilungen 4, S. 175-180
  • Prechtl, Christof/Dettling, Daniel (2005): Einleitung: „Wachstum durch Bildung – Chancen für die Zukunft nutzen!“, in: dies. (Hrsg.), Für eine neue Bildungsfinanzierung. Perspektiven für Vorschule, Schule und Hochschule, Wiesbaden: VS – Verlag für Sozialwissenschaften, S. 9-14.
  • Roy, Klaus-Bernhard (2004): Reformpolitik und die Suche nach sozialer Gerechtigkeit – mehr als nur ein Generationenkonflikt?, in: Politische Bildung 4, S. 56-67.
  • Siller, Peter/Pitz, Gerhard (Hg.) (2009): Politik der Gerechtigkeit. Zur praktischen Orientierungskraft eines umkämpften Ideals, Baden-Baden: Nomos.
  • Tammena, Heiko (2005): Reichtum und Armut – ein Thema für alle!, Aus der Praxis der Georg-von-Vollmar-Akademie, in: Außerschulische Bildung 3, S. 297-303.

futur2 möglich machen

Hinter der futur2 steht ein Verein, in dem alle ehrenamtlich arbeiten.

Für nur 20 € pro Jahr machen Sie als Mitglied nicht nur die futur2 möglich, sondern werden auch Teil eines Netzwerks von Leuten, die an der Entwicklung von Kirche und Gesellschaft arbeiten.

» MEHR ERFAHREN